27. Okt 2023
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 31.5.2023 entschieden, dass die 1-%-Regelung auch auf ein als LKW eingestuftes, zweisitziges „Handwerkerfahrzeug“ anzuwenden ist, sofern es für private Fahrten geeignet oder im Privatvermögen kein Privat-PKW vorhanden ist.
Das vorliegende Urteil könnte für Unternehmen, die lediglich über ein betrieblich genutztes Fahrzeug verfügen und bei welchem weder die 1%-Regelung, noch die Fahrtenbuchmethode angewendet werden, erhebliche negative steuerliche Konsequenzen mit sich bringen.
Wir beraten Sie gerne zu den möglichen Auswirkungen für Ihr Unternehmen – persönlich oder digital.