29.10.2021
Die L-Bank überprüft die Angaben zum Liquiditätsengpass für ausgezahlte Corona-Hilfen. Es drohen Rückzahlungen. Diese Rückmeldung ist bis zum 19. Dezember 2021 vorzunehmen. Sofern der Antrag zu spät gestellt wird, kann die L-Bank den gesamten Zuschuss zurückfordern.