14. Sep 2020
Die Bundesregierung hat bereits am 12. Juni 2020 Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe“ beschlossen.
Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes mit einer Laufzeit von bislang drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro bundesweit.
Mittlerweile wurde eine Verlängerung der Überbrückungshilfe beschlossen.
Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.
Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.
Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen
spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden.
Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.
Nachtrag 1.10.2020: Bitte beachten Sie die geänderten Fristen im Artikel "Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung (2)"