Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

24. Jul 2023

Mit Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zum 1. Juli 2023 steigen die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung. Das Gesetz sieht aber auch eine Leistungserhöhung für Pflegebedürftige und deren Angehörige vor. Außerdem soll unter anderem die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung stabilisiert werden, die Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende verbessert und die Digitalisierung in der Langzeitpflege gestärkt werden.

Beitragssätze werden angehoben

Zum 1. Juli 2023 erhöht sich für Versicherte ohne Kinder der Beitragssatz von bisher 3,4 % auf 4,0 %. Für Versicherte mit Kindern steigt er von bisher 3,05 % auf 3,4 %. Den Beitragssatz von 3,4 % zahlen auch Versicherte ohne Kinder, wenn sie das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden.

Beitragsabschlag wird eingeführt

Für Versicherte mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren wird zukünftig ein Beitragsabschlag berücksichtigt. Für sie wird sich der Beitragssatz von 3,4 % ab dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte vermindern. Der maximale Abschlag liegt bei 1,00 %.

Wie können berücksichtigungsfähige Kinder nachgewiesen werden?

Für die Berücksichtigung der Abschläge muss die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren gegenüber der beitragsabführenden Stelle (zum Beispiel dem Arbeitgeber oder der Rentenversicherung) nachgewiesen sein. Der Nachweis ist durch Vorlage einer Geburts-, bzw. Abstammungsurkunde zu erbringen.

Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege

(Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz PUEG)
Entwicklung Beitraege zur Pflegeversicherung
Abbildung: Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege, Quelle: Michael Bühler, 2023, Stbk Südbaden, Fachassistent/in Lohn und Gehalt Update 2023
Pflegeszene
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