1 % Regelung bei „Handwerkerfahrzeugen“

27. Okt 2023

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 31.5.2023 entschieden, dass die 1-%-Regelung auch auf ein als LKW eingestuftes, zweisitziges „Handwerkerfahrzeug“ anzuwenden ist, sofern es für private Fahrten geeignet oder im Privatvermögen kein Privat-PKW vorhanden ist.

Das vorliegende Urteil könnte für Unternehmen, die lediglich über ein betrieblich genutztes Fahrzeug verfügen und bei welchem weder die 1%-Regelung, noch die Fahrtenbuchmethode angewendet werden, erhebliche negative steuerliche Konsequenzen mit sich bringen.

Wir beraten Sie gerne zu den möglichen Auswirkungen für Ihr Unternehmen – persönlich oder digital.



Neuregelung bei Handwerkerfahrzeugen, Urteil Bundesgerichtshof
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