TIM - November 2019

Voraussetzungen für die Bauherren  durch Dachgeschossausbauten, wenn dadurch erstmals eine Wohnung entsteht. Achtung: Werden die genannten Vo- raussetzungen nicht erfüllt, müssen die in Anspruch genommenen Son- derabschreibungen rückgängig ge- macht werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Wohnung im Jahr der An- schaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren nicht der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dient. Oder wenn die Sonderabschreibu Mietwohnungsneu Das Gesetz zur steuerlichen Förde- rung des Mietwohnungsneubaus ist am 8. August 2019 im Bundesge- setzblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Durch die Neuregelung werden nicht nur Wohnungen in Neubau- ten gefördert, sondern auch Maß- nahmen zur Schaffung neuer Woh- nungen in bestehenden Gebäuden. Die neue Sonderabschreibung gem. § 7b EStG beträgt im Jahr der An- schaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren je 5 % dieser Kosten, bis max. 2.000 € je qm Wohnfläche. Es ist davon auszu- gehen, dass die Sonderabschrei- bung im Erstjahr bei unterjähriger Anschaffung oder Herstellung nicht zeitanteilig gekürzt werden muss. Zusätzlich ist die lineare Abschrei- bung von 2 % p. a. absetzbar. Inner- halb des Abschreibungszeitraums von vier Jahren können somit 28 % der förderbaren Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich be- rücksichtigt werden. Die Abschrei- bung ab dem fünften Jahr errech- net sich wie folgt: Restwert dividiert durch 46 Jahre. Die Inanspruchnahme der Sonder- abschreibung ist letztmalig im Jahr 2026 möglich. Die Voraussetzungen: VV Die Baukosten dürfen nicht mehr als 3.000 € pro qm Wohnfläche betragen. Sind die Baukosten höher, führt dies zum vollstän- digen Ausschluss der Förderung. Damit soll die Förderung von Luxuswohnungen verhindert werden. Aufwendungen für das Grundstück und für die Außenan- lagen sind nicht begünstigt. VV Die begünstigten Wohnungen müssen mindestens zehn Jahre nach Anschaffung oder Herstel- lung der entgeltlichen Überlas- sung zu Wohnzwecken dienen (nicht begünstigt: Eigennutzung oder Ferienwohnungen). VV Der Bauantrag oder die Bauanzei- ge müssen zwischen dem 1.9.2018 und dem 31.12.2021 gestellt worden sein. VV Begünstigtes Objekt ist grund- sätzlich eine im Wege der Anschaffung oder Herstellung neu geschaffene Wohnung:  durch Neubau von Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern,  durch den Umbau von beste- henden Gebäudeflächen, wenn dadurch erstmals eine Wohnung entsteht,  durch Aufstockung oder Anbauten auf oder an be- stehenden Gebäuden oder 18 NOV 2019

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