24. Sep 2026
Kernstück ist das Altersvorsorgedepot: Über einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag kann insbesondere in geeignete Fonds und ETFs investiert werden – ohne Beitragsgarantie. Es handelt sich also nicht um die Förderung eines beliebigen Wertpapierdepots.
Als vereinfachte Variante ist ein Standarddepot mit voreingestellter Anlagestrategie vorgesehen. Hier dürfen die durchschnittlichen jährlichen Effektivkosten höchstens einen Prozentpunkt betragen. Diese Grenze gilt nicht pauschal für alle neuen Produkte.
Wer mehr Sicherheit wünscht, kann ein Garantieprodukt wählen. Dabei stehen zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beträge zur Verfügung.
Zu beachten ist, dass Garantien im Vorsorgedepot regelmäßig auf Kosten der möglichen Rendite gehen.
| Jährlicher Eigenbeitrag | Grundzulage für unmittelbar Förderberechtigte |
|---|---|
| Erste 360 Euro | 50 Cent je eingezahltem Euro |
| Weitere 1.440 Euro | 25 Cent je eingezahltem Euro |
| Insgesamt 1.800 Euro | Maximal 540 Euro jährlich |
Für jedes berücksichtigungsfähige Kind erhält ein Elternteil zusätzlich einen Euro je Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 Euro Kinderzulage pro Jahr. Dieser Höchstbetrag wird bereits mit 300 Euro Eigenbeitrag erreicht. Für junge unmittelbar Förderberechtigte kommt unter weiteren Voraussetzungen ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro hinzu.
Für die Zulagenförderung sind grundsätzlich mindestens 120 Euro jährlich einzuzahlen. Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung können unter besonderen Voraussetzungen mittelbar gefördert werden; für sie gelten abweichende Zulagenregeln.
Bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich Zulageanspruch können als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft, ob sich daraus ein zusätzlicher Steuervorteil über die Zulagen hinaus ergibt. Zulagen und volle Steuerersparnis werden also nicht einfach addiert.
Wertsteigerungen und Erträge bleiben während der Ansparphase unversteuert. Dafür werden die späteren Leistungen, soweit sie auf geförderten Beiträgen beruhen, grundsätzlich vollständig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – nicht nur der Gewinnanteil.
Wir begrüßen die stärkere Öffnung für Aktienanlagen. Breit gestreute Aktienfonds können aus unserer Sicht ein sinnvoller Baustein langfristiger Vorsorge sein. Ohne Garantie bleiben jedoch Kursverluste möglich – auch kurz vor dem Ruhestand. Das Kapital ist zudem grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden; eine förderschädliche Entnahme führt zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen.
Entscheidend ist deshalb der Vergleich nach Kosten und Steuern: mit bestehenden Verträgen ebenso wie mit einem ungeförderten, flexibleren Wertpapierdepot.
Altverträge können grundsätzlich weiterlaufen. Ein Wechsel in die neue Produktwelt ist möglich, aber nicht zwingend notwendig. Für den Einstieg ab 2027 ist kein Riester-Abschluss im Jahr 2026 erforderlich. Vor einem Neuabschluss oder Wechsel sollten Förderung, Kosten und wegfallende Garantien verglichen werden.
Unser Rat: Nutzen Sie die Reform für eine Gesamtprüfung Ihrer Altersvorsorge – einschließlich Rentenansprüchen, betrieblicher Versorgung, Immobilien, Wertpapiervermögen und Liquiditätsbedarf. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Altersvorsorge im Rahmen einer individuellen Beratung zu überprüfen. Bitte sprechen Sie uns hierzu frühzeitig an, damit wir ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Ihre persönliche Beratung einplanen können.
Stand: 14. September 2026. Allgemeine Information; keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung.
