Private Altersvorsorge ab 2027: Neue Möglichkeiten mit Fonds, ETFs und staatlicher Förderung

24. Sep 2026

Ab dem 1. Januar 2027 können neue Produkte zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge angeboten werden. Die Reform erweitert das bisherige Riester-Modell: Künftig sollen Sparer stärker am Kapitalmarkt investieren können, die Zulagen werden neu berechnet und der Kreis der Förderberechtigten wird erweitert. Auch bei der späteren Auszahlung gibt es mehr Wahlmöglichkeiten.

Welche Vorsorgeprodukte stehen zur Wahl?

Kernstück ist das Altersvorsorgedepot: Über einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag kann insbesondere in geeignete Fonds und ETFs investiert werden – ohne Beitragsgarantie. Es handelt sich also nicht um die Förderung eines beliebigen Wertpapierdepots.

Als vereinfachte Variante ist ein Standarddepot mit voreingestellter Anlagestrategie vorgesehen. Hier dürfen die durchschnittlichen jährlichen Effektivkosten höchstens einen Prozentpunkt betragen. Diese Grenze gilt nicht pauschal für alle neuen Produkte.

Wer mehr Sicherheit wünscht, kann ein Garantieprodukt wählen. Dabei stehen zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beträge zur Verfügung.

Zu beachten ist, dass Garantien im Vorsorgedepot regelmäßig auf Kosten der möglichen Rendite gehen.

Wer wird gefördert – und wie viel?

Förderberechtigt bleiben insbesondere rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte. Hinzu kommen grundsätzlich auch selbstständig Erwerbstätige mit bestimmten gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften und abgegebener Steuererklärung sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Die jeweiligen Voraussetzungen, etwa erforderliche Einwilligungen zur Datenübermittlung, müssen erfüllt sein.
Die neue Grundzulage richtet sich nicht mehr wie bei Riesterverträgen nach einem einkommensabhängigen Mindestbeitrag, sondern nach der eigenen Einzahlung:
Jährlicher EigenbeitragGrundzulage für unmittelbar Förderberechtigte
Erste 360 Euro50 Cent je eingezahltem Euro
Weitere 1.440 Euro25 Cent je eingezahltem Euro
Insgesamt 1.800 EuroMaximal 540 Euro jährlich

Für jedes berücksichtigungsfähige Kind erhält ein Elternteil zusätzlich einen Euro je Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 Euro Kinderzulage pro Jahr. Dieser Höchstbetrag wird bereits mit 300 Euro Eigenbeitrag erreicht. Für junge unmittelbar Förderberechtigte kommt unter weiteren Voraussetzungen ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro hinzu.

Für die Zulagenförderung sind grundsätzlich mindestens 120 Euro jährlich einzuzahlen. Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung können unter besonderen Voraussetzungen mittelbar gefördert werden; für sie gelten abweichende Zulagenregeln.

Wie funktioniert die steuerliche Behandlung?

Bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich Zulageanspruch können als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft, ob sich daraus ein zusätzlicher Steuervorteil über die Zulagen hinaus ergibt. Zulagen und volle Steuerersparnis werden also nicht einfach addiert.

Wertsteigerungen und Erträge bleiben während der Ansparphase unversteuert. Dafür werden die späteren Leistungen, soweit sie auf geförderten Beiträgen beruhen, grundsätzlich vollständig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – nicht nur der Gewinnanteil.

Wie kommt das Geld im Ruhestand zurück?

Die Auszahlungsphase beginnt grundsätzlich zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr; für einen früheren gesetzlichen Renten- oder Pensionsbeginn bestehen Ausnahmen. Möglich sind eine lebenslange Rente oder ein Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Zu Beginn können bis zu 30 Prozent des Kapitals einmalig ausgezahlt werden. Ein befristeter Auszahlungsplan sichert allerdings keine lebenslangen Zahlungen.

Chancen nutzen, Bindung und Kosten beachten

Wir begrüßen die stärkere Öffnung für Aktienanlagen. Breit gestreute Aktienfonds können aus unserer Sicht ein sinnvoller Baustein langfristiger Vorsorge sein. Ohne Garantie bleiben jedoch Kursverluste möglich – auch kurz vor dem Ruhestand. Das Kapital ist zudem grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden; eine förderschädliche Entnahme führt zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen. 

Entscheidend ist deshalb der Vergleich nach Kosten und Steuern: mit bestehenden Verträgen ebenso wie mit einem ungeförderten, flexibleren Wertpapierdepot.

Was bedeutet das für bestehende Riester-Verträge?

Altverträge können grundsätzlich weiterlaufen. Ein Wechsel in die neue Produktwelt ist möglich, aber nicht zwingend notwendig. Für den Einstieg ab 2027 ist kein Riester-Abschluss im Jahr 2026 erforderlich. Vor einem Neuabschluss oder Wechsel sollten Förderung, Kosten und wegfallende Garantien verglichen werden. 

Unser Rat: Nutzen Sie die Reform für eine Gesamtprüfung Ihrer Altersvorsorge – einschließlich Rentenansprüchen, betrieblicher Versorgung, Immobilien, Wertpapiervermögen und Liquiditätsbedarf. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Altersvorsorge im Rahmen einer individuellen Beratung zu überprüfen. Bitte sprechen Sie uns hierzu frühzeitig an, damit wir ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Ihre persönliche Beratung einplanen können.

Stand: 14. September 2026. Allgemeine Information; keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung.

Private Altersvorsorge ab 2027: Neue Möglichkeiten mit Fonds, ETFs und staatlicher Förderung
Private Altersvorsorge ab 2027: Neue Möglichkeiten mit Fonds, ETFs und staatlicher Förderung

Mehr erfahren

Weitere Informationen zur Reform der privaten Altersvorsorge, zu Fördermöglichkeiten und den geplanten Regelungen finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums der Finanzen.
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