02. Feb 2026
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer steht erneut auf der politischen Agenda. In der Diskussion ist insbesondere ein Reformvorschlag der SPD, der einen „Lebensfreibetrag“ vorsieht: Statt der heutigen, am Verwandtschaftsgrad orientierten Freibeträge soll jede Person einen einmaligen Freibetrag über die gesamte Lebenszeit erhalten. Gleichzeitig wird im Konzept eine deutlich restriktivere Behandlung größerer Vermögen diskutiert – vor allem bei Unternehmensnachfolgen.
Hier steht insbesondere die Begünstigung von Betriebsvermögen im Fokus; die bisher bekannten Verschonungsmechanismen könnten eingeschränkt werden oder teilweise entfallen. Das hätte unmittelbare Auswirkungen auf Nachfolgeplanung, Liquidität und Finanzierungsbedarf im Erbfall bzw. bei Schenkungen.

Ob sich die SPD mit Ihrem Konzept gegen den Koalitionspartner tatsächlich durchsetzen wir ist fraglich. Trotzdem lohnt es sich in vielen Fällen gut vorbereitet zu sein.
Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung lässt sich nicht „von der Stange“ lösen. Sie erfordert regelmäßig eine saubere Bestandsaufnahme, belastbare Bewertungs- und Liquiditätsszenarien sowie eine gute Vorbereitung und Begleitung – bei Unternehmensnachfolgen häufig in enger Verzahnung mit Gesellschaftsrecht, Finanzierung und familiären Zielen.
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