Erbschaftsteuerreform: Jetzt sinnvoll vorsorgen

02. Feb 2026

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer steht erneut auf der politischen Agenda. In der Diskussion ist insbesondere ein Reformvorschlag der SPD, der einen „Lebensfreibetrag“ vorsieht: Statt der heutigen, am Verwandtschaftsgrad orientierten Freibeträge soll jede Person einen einmaligen Freibetrag über die gesamte Lebenszeit erhalten. Gleichzeitig wird im Konzept eine deutlich restriktivere Behandlung größerer Vermögen diskutiert – vor allem bei Unternehmensnachfolgen. 

Hier steht insbesondere die Begünstigung von Betriebsvermögen im Fokus; die bisher bekannten Verschonungsmechanismen könnten eingeschränkt werden oder teilweise entfallen. Das hätte unmittelbare Auswirkungen auf Nachfolgeplanung, Liquidität und Finanzierungsbedarf im Erbfall bzw. bei Schenkungen.

Motivbild zur Erbschaftsteuerreform
Motivbild zur Erbschaftsteuerreform

Was Sie jetzt (unter geltendem Recht) erwägen sollten

  1. Freibeträge konsequent nutzen (10-Jahres-Rhythmus)
    Aktuell gelten u. a. Freibeträge von 500.000 € (Ehegatten/Lebenspartner), 400.000 € (Kinder), 200.000 € (Enkel) und 20.000 € (sonstige Erwerber). Diese können alle 10 Jahre erneut genutzt werden. 
    => Wer ohnehin Vermögen übertragen möchte, sollte prüfen, ob eine gestaffelte Schenkungsplanung sinnvoll ist.

  2. Immobilien übertragen – mit Absicherung
    Bei Immobilienübertragungen können Nießbrauchvorbehalt (Nutzungs-/Mieteinnahmen bleiben beim Schenkenden) und Rücktritts-/Widerrufsklauseln (z. B. für Pflege-/Liquiditätsfälle oder für steuerliche Änderungen) Gestaltungen robuster machen. 

  3. Ehegatten-Gestaltungen: Güterstand- & Familienheimschaukel
    In der Praxis werden – je nach Ausgangslage – auch eheliche Vermögensgestaltungen (z. B. Zugewinnausgleich im Zuge eines Güterstandswechsels) sowie die Situation rund um das Familienheim geprüft. So können häufig große Vermögensmassen ohne Steuerbelatung zwischen Ehegatten transferiert werden. 

  4. Unternehmer & größere Vermögen: Nachfolge frühzeitig strukturieren
    Gerade bei Unternehmen entscheidet die Struktur (Gesellschaftsvertrag, Nachfolge, Bewertung, Finanzierung, Entnahme-/Ausschüttungspolitik) darüber, ob eine Übertragung tragfähig ist. Wenn Begünstigungen für Betriebsvermögen künftig reduziert werden, steigen die Anforderungen an Liquiditätsplanung und rechtliche/steuerliche Abstimmung besonders deutlich. 

Ob sich die SPD mit Ihrem Konzept gegen den Koalitionspartner tatsächlich durchsetzen wir ist fraglich. Trotzdem lohnt es sich in vielen Fällen gut vorbereitet zu sein.

Wichtig: Beratung ist hier immer individuell – besonders bei Unternehmen

Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung lässt sich nicht „von der Stange“ lösen. Sie erfordert regelmäßig eine saubere Bestandsaufnahme, belastbare Bewertungs- und Liquiditätsszenarien sowie eine gute Vorbereitung und Begleitung – bei Unternehmensnachfolgen häufig in enger Verzahnung mit Gesellschaftsrecht, Finanzierung und familiären Zielen. 

Gerne beraten wir Sie zu den Themen und entwicklen ein individuelles Konzept um die geltende Rechtslage zu nutzen. Melden Sie sich gerne – wir priorisieren aktuell Fälle mit geplanten Übertragungen in den nächsten 12–24 Monaten.

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