Wachstumsbooster der Bundesregierung: Steuerliche Impulse für Unternehmen nutzen

03. Jul 2025

Die Bundesregierung hat im Juni 2025 ein umfangreiches steuerliches Maßnahmenpaket – den sogenannten „Wachstumsbooster“ – verabschiedet. Ziel ist es, die Investitionsbereitschaft von Unternehmen zu stärken, Innovationen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nachhaltig zu verbessern. Der Bundestag hat dem Paket bereits zugestimmt, die Zustimmung des Bundesrats gilt als sicher und ist für den 11. Juli 2025 terminiert.

Für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer bieten sich dadurch steuerliche Entlastungen und Gestaltungsmöglichkeiten. Im Folgenden finden Sie eine strukturierte Übersicht über die wichtigsten Maßnahmen, deren Laufzeiten sowie konkrete Handlungsempfehlungen für Ihre Unternehmenspraxis.

1. Degressive Abschreibung in Höhe von 30 %

Zur schnellen Investitionsanreizsetzung wird befristet eine degressive Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eingeführt.

  • Was gilt? Für Investitionen in Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge oder EDV kann im Jahr der Anschaffung eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 % von den Anschaffungskosten vorgenommen werden. In den Folgejahren wird der verbleibende Restbuchwert jeweils mit 30 % abgeschrieben.
  • Zeitraum: 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027
  • Vorteile: Deutliche Liquiditätsentlastung in den ersten Jahren, sinnvoll kombinierbar mit Investitionsabzugsbetrag.
  • Nachteile: Höhere Liquiditätsbelastung zum Ende des Investitionszeitraums

2. Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge (75 %)

Für elektrisch betriebene Fahrzeuge wurde eine befristete Sonderabschreibung eingeführt, um die betriebliche Elektromobilität zu fördern.

  • Was gilt? Im Jahr der Anschaffung können 75 % der Anschaffungskosten sofort steuerlich geltend gemacht werden.
  • Zusätzliche Änderung: Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25 %-Versteuerung wird auf 100.000 € erhöht.
  • Zeitraum: 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027

3. Stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer

Ein zentrales Element ist die schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer, um die steuerliche Belastung von Kapitalgesellschaften langfristig zu reduzieren.

  • Was gilt? Körperschaftsteuer sinkt von 15 % auf 10 % in jährlichen Schritten ab 2028.
  • Zeitraum: 2028 bis 2032
  • Vorteile: Planungssicherheit, höherer Nachsteuerertrag, internationale Wettbewerbsfähigkeit.

4. Erweiterung der steuerlichen Forschungsförderung

Die steuerliche Forschungszulage wird deutlich ausgeweitet und bürokratisch vereinfacht.

  • Was gilt? Erhöhung der förderfähigen Summe auf 12 Mio. €, 20 % Pauschalzuschlag auf Gemeinkosten.
  • Zeitraum: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030
  • Vorteile: Einfacherer Zugang zur Förderung, insbesondere für Mittelstand.

Ihre nächsten Schritte – Handlungsempfehlungen

  • Investitionsplanung aktualisieren
  • Fuhrparkstrategie überdenken
  • Forschungsprojekte koordinieren
  • Gesellschaftsform prüfen
Motiv Wachstums-Booster
Motiv Wachstums-Booster

Fazit

Der „Wachstumsbooster“ ist ein deutliches Signal für Investitionen und Steuerentlastung. Er bietet Unternehmen konkrete Vorteile, die durch rechtzeitige Planung effektiv genutzt werden können.

Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

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