03. Jul 2025
Die Bundesregierung hat im Juni 2025 ein umfangreiches steuerliches Maßnahmenpaket – den sogenannten „Wachstumsbooster“ – verabschiedet. Ziel ist es, die Investitionsbereitschaft von Unternehmen zu stärken, Innovationen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nachhaltig zu verbessern. Der Bundestag hat dem Paket bereits zugestimmt, die Zustimmung des Bundesrats gilt als sicher und ist für den 11. Juli 2025 terminiert.
Für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer bieten sich dadurch steuerliche Entlastungen und Gestaltungsmöglichkeiten. Im Folgenden finden Sie eine strukturierte Übersicht über die wichtigsten Maßnahmen, deren Laufzeiten sowie konkrete Handlungsempfehlungen für Ihre Unternehmenspraxis.
Zur schnellen Investitionsanreizsetzung wird befristet eine degressive Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eingeführt.
Für elektrisch betriebene Fahrzeuge wurde eine befristete Sonderabschreibung eingeführt, um die betriebliche Elektromobilität zu fördern.
Ein zentrales Element ist die schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer, um die steuerliche Belastung von Kapitalgesellschaften langfristig zu reduzieren.
Die steuerliche Forschungszulage wird deutlich ausgeweitet und bürokratisch vereinfacht.
Der „Wachstumsbooster“ ist ein deutliches Signal für Investitionen und Steuerentlastung. Er bietet Unternehmen konkrete Vorteile, die durch rechtzeitige Planung effektiv genutzt werden können.
Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Umsetzung.