Aus „DATEV Lohn-Unterlagen“ wird „DATEV Personalakte“

21. Jun 2024

Die DATEV hat die Anwendung DATEV Lohn-Unterlagen modernisiert und zu DATEV Personalakte weiterentwickelt. 

In einem von DATEV festgesetzten Umstellungskorridor muss unsere Kanzlei nun die bisherigen Dokumente in die neue Anwendung umziehen.

Wir werden am 13.09.2024 auf die neue Anwendung umstellen.

Daher bitten wir Sie in der Zeit vom 11.09.2024 bis 13.09.2024 Lohnunterlagen weder in die Digitale Personalakte noch in DATEV Personalakte Dokumente hochzuladen.

Nach der Umstellung finden Sie die Lohnunterlagen im neuen Modul „DATEV Personalakte“. Sie können die neue Anwendung direkt in „DATEV Unternehmen online“ über Anwendungen | Personalakte aufrufen.

Folgende neue Funktionen bzw. Vorteile bietet Ihnen die DATEV Personalakte:

  • Einfaches Hochladen von Dokumenten per Drag-and-drop
  • Einfaches Zuordnen von Lohnunterlagen zum Personal
  • Erfassen von Notizen an die Kanzlei
  • Komfortables Einsehen und Verwalten der Dokumente
  • Gezielte Personalnummernfreigabe in der Rechteverwaltung

Gerne können Sie sich die Anwendung mit ihren neuen Funktionen in einem Video unter folgendem Link ansehen:
DATEV Personalakte im Überblick: Anwendung für Mandanten

Beachten Sie bitte, dass das Hochladen der Belege per Drag and Drop direkt in dem neuen Programm erfolgen muss.

Bei Nutzung vom „DATEV Belegtransfer“ für den Upload muss ein neuer Datenpfad eingerichtet werden. Hierfür sollten Sie sich die Unterstützung des EDV-Support-Unternehmens APS AG sichern und rechtzeitig einen Termin vereinbaren. Diese erreichen Sie telefonisch unter 07132 899033-50 oder per E-Mail an beratung@aps-ag.de.

Bitte teilen Sie uns mit, welche Mitarbeiter wir in Ihrem Unternehmen für die neue Anwendung freischalten dürfen und ob Sie für diese Einschränkungen in den Zugriffsrechten benötigen.

Bei Fragen kommen Sie auf uns zu. Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Hintergründe und beantworten Ihre Fragen.

„Verdeckte Kassenprüfung“ durch die Finanzverwaltung
„Verdeckte Kassenprüfung“ durch die Finanzverwaltung
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