05. Mär 2021
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum werden seit 01. Januar 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren steuerlich absetzbar sein. Welche energetischen Sanierungen werden steuerlich gefördert?
Abzugsfähig sind 20 Prozent der Aufwendungen für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und 50 Prozent der Kosten einer energetischen Baubegleitung und Fachplanung, max. 40.000 Euro über drei Jahre verteilt.
Geregelt werden die „Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden" im Einkommensteuergesetz (EStG). Interessant für private Bauherren ist§ 35c EStG. Die Neuregelung ist Teil des Klimaschutzpro-gramms 2030 und beschreibt konkret die Möglichkeiten und Fristen.
Welche energetischen Sanierungen werden steuerlich gefördert?
Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen, wie
Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht. Eine vorherige Antragstellung ist deshalb nicht erforderlich.
Die Durchführung einer Maßnahme zur energetischen Gebäudesanierung muss durch eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens oder des/r Energieberaters/in für das jeweilige Sanierungsvorhaben bestätigt werden. Diese ist anschließend der Einkommenssteuererklärung beizufügen.
Absetzen können Steuerpflichtige die Kosten für eine energetische Maßnahme erstmals in dem Kalenderjahr, in dem die Sanierung abgeschlossen wird:
Insgesamt kann für jedes Objekt ein Förderbetrag in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen - höchstens jedoch 40.000 Euro im Laufe von drei Jahren nach Abschluss der Sanierung abgesetzt werden.
Um den Steuerbonus erhalten zu können, müssen natürlich auch einige Voraussetzungen erfüllt sein: