Haus- und Grundstückseigentümer aufgepasst. Die neue Grundsteuer erfordert Ihr Handeln in diesem Jahr.

04. Mär 2022

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen Millionen deutscher Immobilien neu bewertet werden. Grundlage der künftigen Steuerberechnung ist eine sog. Feststellungserklärung. Alle Immobilieneigentümer sind verpflichtet diese im Sommer 2022 abzugeben.

2019 hat der Bundesrat dem Reformpaket zur Grundsteuer zugestimmt – ab dem Jahr 2025 muss die Grundsteuer nach den Neuregelungen erhoben werden. Doch bereits in diesem Jahr müssen Haus- und Grundstückseigentümer tätig werden und eine sog. Feststellungserklärung, die man sich als zusätzliche Steuererklärung vorstellen kann, abgeben. Hintergrund ist, dass die Finanzämter mittels dieser Hauptfeststellung frühzeitig Basisinformationen zum Grundstück, zum Haus oder zur Wohnung benötigen um die Grundsteuerwerte festzustellen. Die Feststellungserklärungen sollen zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 elektronisch eingereicht werden. 

Achtung: Es gibt keine persönliche Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung, nur eine öffentliche Bekanntmachung.

Das Wichtigste zur Feststellungserklärung in Kürze

  • Alle Grundstücke in Deutschland werden neu bewertet
  • Abgabe der Feststellungserklärung erfolgt in elektronischer Form
  • Zeitraum zur Abgabe der Erklärung zwischen 01. Juli 2022 und 31. Oktober 2022, aktuell ist noch keine elektronische Übermittlung möglich
  • Je nach Bundesland sind unterschiedliche Bewertungsverfahren anzuwenden – entscheidend ist die Lage des Grundstücks

Wer ist zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet?

  • Eigentümer eines Grundstücks
  • Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen
  • Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümerin oder des Eigentümers des Grundstücks (Erbbauverpflichtete)
  • Bei Grundstücken mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden: Eigentümer des Grund und Bodens unter Mitwirkung des Eigentümers des Gebäudes
  • Bei Eigentumswohnungen sind die einzelnen Eigentümer zuständig, nicht der WEG-Verwalter

Was ist bei der Feststellungserklärung zu beachten?

Alle Immobilieneigentümer sind verpflichtet im Jahr 2022 eine Feststellungserklärung einzureichen, denn diese bildet die Grundlage für die Ermittlung der künftigen Grundsteuer. Zukünftig ersetzt der ermittelte Grundbesitzwert den bisherigen Einheitswert der Immobilie.

Das Zusammentragen der geforderten Angaben kann aufwändig sein. Da je nach Bundesland unterschiedliche Berechnungsmodelle gelten, ist auch die Komplexität der Feststellungserklärungen unterschiedlich. Liegt das Grundstück in Baden-Württemberg ist für die Ermittlung der Grundbesitzwerte insbesondere die Grundstücksfläche, ein aktueller Bodenrichtwert sowie die Art der Nutzung des Gebäudes von großer Relevanz.

Liegt das Grundstück in einem anderen Bundesland so können neben den o.g. Angaben noch andere Angaben wie z.B. die Wohnfläche, die Art des Gebäudes, das Baujahr und die Lage des Grundstücks maßgeblich für die Wertermittlung sein.

Einige Angaben wie beispielsweise die aktuellen Bodenrichtwertkarten und -tabellen sollen durch die Gutachterausschüsse der Städte und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Schwieriger wird es aber bei der Bestimmung des Baualters von Gebäuden. Grundlegende Sanierungen müssen berücksichtigt werden und können die Restnutzungsdauer eines Gebäudes verlängern. Auch was die Wohnfläche anbelangt, kann man sich nach erfolgten Umbauten, Erweiterungen oder Anbauten oft nicht auf die ursprünglichen Daten verlassen und muss ggf. selbst neu ausmessen.

Lässt sich die Höhe der neuen Grundsteuer vorhersagen?

Leider nein, zumindest nicht exakt. Aus den per Feststellungserklärung eingereichten Daten ermitteln die Finanzämter zunächst den sogenannten Grundsteuerwert. Dieser Wert stellt aber nur eine von mehreren Komponenten bei der Berechnung der künftig zu entrichtenden Grundsteuer dar. Erst nach Einreichung der Feststellungserklärungen werden die weiteren Komponenten z.B. die Hebesätze zur Berechnung der endgültigen Grundsteuer von den Gemeinden festgelegt.

Wie hoch die Grundsteuer aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage ausfallen wird erfahren die Eigentümer daher voraussichtlich erst im Jahre 2025, wenn alle notwendigen Komponenten endgültig ermittelt und bekanntgegeben wurden.

Grundsteuerreform

Hinweis

Gerne erstellen wir für Sie die notwendigen Feststellungserklärungen. Bitte setzten Sie sich hierfür frühzeitig mit uns in Verbindung. Sobald die Übermittlung der Steuererklärungen technisch möglich ist (voraussichtlich im Juli 2022), werden auch wir mit der Übermittlung der entsprechenden Erklärungen beginnen.

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