Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe wird im ersten Quartal 2021 fortgeführt.

19. Feb 2021

Am 9. Februar 2021 hat die Landesregierung beschlossen, die Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe als existenzsichernde Alternative zur Überbrückungshilfe III für das erste Quartal 2021 fortzuführen.

Die Stabilisierungshilfe II wird für das erste Quartal 2021 jenen Gastbetrieben zur Verfügung stehen, die aus strukturellen Gründen keine ausreichende Förderung durch den Bund erwarten können, um ihren Fortbestand zu sichern.

Aktualisierte Antragsformulare

Die aktualisierten Antragsformulare werden zum Beginn der Antragstellung voraussichtlich im Laufe der Kalenderwoche 8 verfügbar sein. Die Antragsfrist ist der 28. April 2021.

Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.

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