Justizministerin Marion Gentges zu Besuch in unserer Kanzlei

29. Jul 2024

Am Donnerstag, den 25. Juli 2024, durften wir Frau Justizministerin Marion Gentges in unseren Räumlichkeiten in Lahr willkommen heißen. Bei strahlendem Sonnenschein nahmen Boris Melzer (Geschäftsführer / Steuerberater) und Philipp Glatz (Teamleiter / Steuerberater) die Justizministerin persönlich in Empfang.

Herr Melzer zeigt sich erfreut über den Besuch von Frau Gentges und schätzt es sehr, dass sie sich die Zeit für ein persönliches Gespräch genommen hat. Anlass des Besuchs war unter anderem eine umfangreiche E-Mail, die Herr Melzer an Frau Gentges verfasst hatte, um auf die dringenden Herausforderungen des Berufstands der Steuerberater im Zusammenhang mit den Corona-Wirtschaftshilfen aufmerksam zu machen und eine Fristverlängerung zur Abgabe der Schlussabrechnungen zu erwirken.

In seiner E-Mail wies Herr Melzer darauf hin, dass der Prüfprozess für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen ineffizient und bürokratisch ist. Selbst bei kleinen Förderbeträgen werden umfangreiche Belege gefordert und es gibt zahlreiche – teilweise unsinnige - Rückfragen. Dieser Prozess bindet immense Personalressourcen und verzögert die Bearbeitung. Zudem werden Förderbedingungen nachträglich geändert und es fehlt an klaren Prüfvorgaben. Herr Melzer fordert daher einen einfacheren und effizienteren Prüfprozess, eine Kleinbetragsregelung und klare Fristen für die Bescheidung, um die Arbeitsbelastung für Steuerberater und Unternehmen zu reduzieren.

Im Gespräch mit Frau Gentges thematisierten Herr Melzer und Herr Glatz auch die vielen Herausforderungen, die sowohl durch die Coronamaßnahmen als auch durch viele weitere Gesetze und Verwaltungsvorschriften an Steuerberater übertragen wurden. Zu den angesprochenen Themen gehörte die Bearbeitung verschiedener Hilfsprogramme wie Corona Soforthilfen, Novemberhilfen / Dezemberhilfen, Überbrückungshilfen I bis IV, Neustarthilfen, Kurzarbeitergeld, KfW Programme, Steuerstundungen, Verlustverrechnung, Krisen- und Insolvenzberatung unserer Mandanten durch gestiegene Preise und Inflation, die Einführung elektronischer Kassensysteme, die temporäre Umsatzsteuer-Reduzierung zum 1. Juli 2020, die Einführung von E-Rechnungen, die Pflicht zur Erstellung von Verfahrensdokumentationen, die Verpflichtung zur Nutzung des elektronischen Berufsträger-Postfachs etc.

Insgesamt fehle es der mittelständischen Wirtschaft oft an Planungssicherheit. Die Gesetzgebungsprozesse führen oft zu rückwirkend veränderten Spielregeln, die im Vorhinein nicht absehbar sind. Ebenso erging es beim Umgang mit der L-Bank in Bezug auf die Corona-Hilfen. 

Frau Gentges war sehr gut auf den Termin vorbereitet und konnte – auch durch Ihren Hintergrund als Rechtsanwältin – viele der angebrachten Kritikpunkte inhaltlich und verfahrensrechtlich nachvollziehen. Einzelne Punkte nahm sie auf und werde diese hausintern nachvollziehen. 

Gerade im Hinblick auf die neue hybride und digitale Arbeitswelt sprach sich Frau Gentges auch für eine praxisgerechte Anpassung des Arbeitsschutzgesetzes aus.

Insgesamt waren wir beeindruckt von der fachlich guten Vorbereitung von Frau Gentges auf unser Treffen. Wir drücken ihr die Daumen, die angesprochenen Verbesserungsvorschläge in die kommenden Gesetzgebungsprozesse einzubringen. Wir heißen Sie jederzeit wieder gerne willkommen.

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